Um den Zugriff auf sensible Personen und Schlüssel in portier®VISION zu steuern, können Benutzer mit einer V.I.P.-Berechtigung (Stufe 1 bis 15) festgelegt werden, die den Zugriff nur für befugte Benutzer erlaubt.
Sie können bestimmten Personen einen besonderen Status zuweisen.
Z.B. können Mitglieder des Vorstandes oder des Betriebsrates vor Einblick durch bestimmte Benutzer gesperrt werden.
Im Modul Verwaltung / Personal (Reiter Weitere Daten) erhalten diese Personen eine V.I.P. – Ziffer zwischen 1 und 15
Ab sofort können nur noch Benutzer, die ein V.I.P-Berechtigung gleich oder höher haben, irgendeine Auskunft zu dieser Person erhalten; alle anderen Benutzer sehen keinerlei Informationen zu dieser Person. An diese Personen ausgegebene Schlüssel zeigen den Namen des Trägers nicht mehr an.
Um einem Benutzer eine V.I.P.- Erlaubnis zu geben, öffnen Sie den Benutzer im Modul System / Benutzerverwaltung und setzen den Status entsprechend fest:
Bei Schlüsseln und Personen haben Sie die Möglichkeit, Kompetenzstufen zu definieren. Hierzu öffnen Sie den Schlüssel bzw. die Person im Modul Verwaltung / Schlüssel bzw. Verwaltung / Personal und definieren jeweils im Reiter Allgemeine Daten eine von 15 Kompetenzstufen.
Bei der Ausgabe des Schlüssels vergleicht portier®VISION die beiden eingetragenen Werte beim auszugebenden Schlüssel und bei der empfangenden Person.
Hat die Person nicht mindestens den gleichen Kompetenzwert wie der Schlüssel, wird die Ausgabe mit einer entsprechenden Meldung verweigert.
So kann der Administrator in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Führungskraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten der Firma festlegen, wer welche Schlüssel empfangen darf.
Beispiel:
Der Schlüssel zu den Medikamentenschränken darf nur an einen eingeschränkten Personenkreis ausgegeben werden; Personal von Reinigungsfirmen darf nur bestimmte oder gar keine Gruppenschlüssel erhalten.